Mittwoch, 31. Juli 2013

Rückgaberecht

Hei, wie lustig das Fett spritzt, wenn jemand ins Näpfchen springt, nicht wahr, Jan Ullrich? Man solle Lance Armstrong die sieben wegen Dopings aberkannten Toursiege zurückgeben, weil niemandem damit geholfen sei, wenn in den Siegerlisten nur Striche stünden, verlautbarte der einstige Vorzeigestrampler der Telekom-Mannschaft in der Sport-Bild. Die Zeit sei damals eben so gewesen, so Ullrich weiter.

Der einzige deutsche und noch nicht aus der Siegerliste gestricheneTour-de-France-Gewinner (1997), der 1997 und 2003 zum „Sportler des Jahres“ gewählt wurde, ist ein überführter Doping-Sünder. Die religiöse Komponente dieses Vergehens leuchtet mit nicht ganz ein, denn in meinen Augen ist Ullrich ein Doping-Betrüger. Er hat nicht wider den Herrn gehandelt, sondern wider die Bestimmung, die besagt, dass leistungssteigernde Mittel im sportlichen Wettkampf verboten sind. Wer sie dennoch einsetzt, ist ein Betrüger. Selbst Ullrich sollte das mittlerweile erkannt haben.

Man mag es Borniertheit nennen, Arroganz, Unverbesserlichkeit oder schlicht Dummheit. Vielleicht hinkt Ullrichs Intelligenz hinter der Anzahl seiner Pedalumdrehungen pro Minute zurück, vielleicht aber liegt dem Ganzen auch ein raffinierter Plan zugrunde. Möglicherweise wurde Ullrich von zwielichtigen Männern und Frauen angestachelt. Er ist vielleicht nur die dumpfbackige Speerspitze einer Bewegung, die für ein uneingeschränktes Rückgaberecht kämpft. Sollte sich Ullrich mit seiner Idee durchsetzen, dann werden viele andere jubeln. Guttenberg, Koch-Mehrin und Schavan erhalten ihre Doktortitel zurück, der Fälscher Konrad Kujau bekommt seine Hitler-Tagebücher wieder und Frankreich das Saarland. Möglicherweise stecken auch die Anwälte von Uli Hoeneß dahinter und der Vorsitzende des Aufsichtsrats der FC Bayern München AG wird seine hinterzogenen Steuermillionen behalten.

Ich weiß, ich weiß, für eine Verschwörungstheorie ist das ziemlich dämlich, aber was soll man machen? Es muss einen Grund geben, warum Ullrich diese Aussage einem Journalisten in den Block diktiert hat. Wenn man hier Ursachenforschung betreibt, dann stößt man jedoch auf einen bemerkenswerten Sachverhalt. Im Jahre 2008 hat Ullrich einen Prozess gegen Günther Dahms, den früheren Chef des Coast-Rennstalls, gewonnen, weil Dahms die Zahlungen aus einem Drei-Jahres-Vertrag zwischen Ullrich und Coast mit der Begründung eingestellt hatte, Ullrich habe im ersten Quartal 2003 gedopt. Ullrich hat diese Vorwürfe damals vor Gericht unter Eid bestritten und so den Prozess gewonnen, der ihm 340.000 Euro plus Zinsen eingebracht hat. Knut Marel, der damalige Anwalt von Dahms, will Ullrich jetzt wegen Falschaussage anzeigen und dem einstigen Pedaleur droht bei einer Verurteilung eine Gefängnisstrafe von nicht weniger als einem Jahr. In diesem Licht betrachtet, handelt Ullrich äußerst klug. Er kann nicht verurteilt werden, wenn seine Unzurechnungsfähigkeit festgestellt wird. Mit seinen geistigen Arschbomben in die Fettnäpfchen tut er zumindest alles dafür.


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